Mitgliederbereich

Stand
26. Feb
2020

Beitrags- und Gebührenordnung

(gemäß § 5a der Vereinssatzung)

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein, soweit sie sich nicht bereits unmittelbar aus der Satzung ergeben. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

2. Die Mitgliedsbeiträge und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest. Die festgesetzten Beträge treten zum 01.01. des darauf folgenden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wurde. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.

3. Die Änderung der Mitgliedsbeiträge erfolgt in Anpassung an die gesamtwirtschaftliche Lage des Vereins.

4. Mitgliedsbeiträge:

4a) Jugendbereich (bis 18 Jahre)
Beitrag pro Jahr
15,00 €
4b) Erwerbslose und andere Begünstigte
Beitrag pro Jahr
30,00 €
4c) Erwachsenenbereich
Beitrag pro Jahr
60,00 €
4d) Ehrenmitglieder
Beitrag pro Jahr
0,00 €
4e) Fördernde Mitglieder
Beitrag pro Jahr
120,00 €
4f) ruhende Mitgliedschaft
Pflichtbeitrag pro Jahr
30,00 €


Ruhende Mitgliedschaft:

Vereinsmitglieder haben die Möglichkeit, einen Antrag auf ruhende Mitgliedschaft zu stellen. Die Dauer einer ruhenden Mitgliedschaft kann nicht länger als 12 Monate betragen. Ein erneuter Antrag kann erst 12 Monate nach Ablauf der letzten genehmigten ruhenden Mitgliedschaft gestellt werden. Der Antrag auf ruhende Mitgliedschaft kann nur von Mitgliedern gemäß 4. a), b) und c) dieser Ordnung gestellt werden. Der Antragsteller muss vor der 1. Antragstellung mindestens 24 Monate seinen Mitgliedsbeitrag gezahlt haben. Über den Zeitraum der ruhenden Mitgliedschaft verzichtet das Vereinsmitglied auf sein Wahlrecht, die Ausübung von Vereinsfunktionen, die Erlangung von Vereinswürden, die Benutzung des Vereinseigentums sowie die Vergünstigungen aus Vereinsverträgen (z.B. Schwimmhallen- und Sportplatzbenutzung, kostenloser Start bei TVF-Veranstaltungen). Für den Antragsteller besteht die Pflicht der Entrichtung der aus der Mitgliedschaft im Verein erwachsenen Pflichtabgaben des Vereins an übergeordnete Verbände und Vereine für die Dauer der ruhenden Mitgliedschaft. Werden die Pflichtabgaben nicht erbracht, erlischt die Mitgliedschaft des Antragstellers im Verein. Eine erneute Mitgliedschaft ist nach Antragstellung um Neuaufnahme und Entrichtung der Aufnahmegebühr möglich.

Gründe für die Beantragung der ruhenden Mitgliedschaft: Ausbildung, längerer Auslandsaufenthalt im Zusammenhang mit Schüler- oder Studentenaustausch bzw. im Zusammenhang mit der Ausbildung, Ableistung des Grundwehrdienstes oder Zivildienstes, Berufstätigkeit.

5. Alle ermäßigten Beitragsformen müssen schriftlich beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.

6. In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Brandenburg e.V. und alle weiteren Pflichtbeiträge enthalten.

7. Die Aufnahmegebühr beträgt: Neumitglieder (einmalig): 25,00 €

8. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelfall festgelegt werden.

9. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.

10. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren zum 31.01. jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. Der Vereinsbeitrag ist bringepflichtig.

11. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31. Januar auf das Vereinskonto. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5,00 € pro Mahnung erhoben. Soweit der Verein im Einzelfall höhere Kosten nachweisen kann, können diese auf das säumige Mitglied umgelegt werden. Um Mehrkosten zu vermeiden, bitten wir, an die rechtzeitige Beitragsüberweisung zu denken.

Bank: Sparkasse Oder-Spree
Verwendungszweck: Name/Mitgliedsnummer/Beitrag
Identifikationsnummer: DE75ZZZ00000366637
IBAN: DE38 1705 5050 3810 5168 63
SWIFT-BIC: WE LADED1 LOS

 

12. Bei Vereinseintritt nach dem 31.03. des Jahres ist der Jahresbeitrag anteilig nach Monaten zu zahlen.

13. Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 4 Absatz 4 der Satzung möglich.

14. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverwaltung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

 

Startpassgebühr

Allgemeine Information:
Der Startpass der Deutschen Triathlon-Union berechtigt deutschlandweit zur Teilnahme an offiziellen Triathlon- und Duathlonwettkämpfen ohne weitere Kosten für Tageslizenzen.

Die Höhe der Startpassgebühr wird durch die Deutsche Triathlon Union (DTU) und den jeweiligen Landesverband festgelegt und beträgt derzeit (letzte Änderung zum 01.10.2019):

Kinder/ Schüler bis 13 Jahre:   7,00 €
Jugendliche 14 bis 18 Jahre 20,00 €
Erwachsene: 40,00 €

 

Die Teilnahme an den Brandenburgischen Landesmeisterschaften sowie eine Wertung im Brandenburg-Cup ist nur mit Startpass möglich.

Der Startpass wird einmalig über den Verein und den Brandenburgischen Triathlon Bund bei der DTU beantragt. In den Folgejahren muss dann lediglich der Beitrag entrichtet werden.

Die wichtigsten Informationen zur Beantragung eines Startpasses findest Du hier und hier.
Vereinsinterne Regelung:
Die Startpassgebühr ist laut Beschluss 7/2004 vom 26.05.2004 bis zum 31.10. des Jahres, für das jeweilige Folgejahr, an den Verein zu entrichten.

Die Startpassgebühr für Kinder und Jugendliche wird laut Beschluss 04/2017 vom 18.01.2017 bis auf Weiteres durch den Verein getragen, wenn das jeweilige Mitglied aktiv am Wettkampfgeschehen teilnimmt.

Nicht vergessen! Wurde die Startpassgebühr für das Folgejahr nicht bis zum 31.10. des Jahres bezahlt, so wird der Startpass automatisch beim Brandenburgischen Triathlon Bund (BTB) abgemeldet.

Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, den Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühr und die Startpassgebühr auf das TVF-Konto bei der Sparkasse Oder-Spree zu überweisen oder dem Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Hier kannst Du das Formular für den Einzug per Lastschriftverfahren ausdrucken. Einfach ausfüllen und per Post an die auf dem Formular genannte Adresse schicken: Antrag Einzugsermächtigung

 

Kündigung

Hier kannst Du das Formular über die Kündigung der Mitgliedschaft / Austritterklärung ausdrucken.
Einfach ausfüllen und per Post an die auf dem Formular genannte Adresse schicken.

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